SchulG 
                
                
            INHALT
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Auftrag und Gliederung des Schulwesens
 - Abschnitt I Einleitende Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Selbstverwaltung der Schule
 - Abschnitt II Auftrag der Schule
 - § 4 Bildungs- und Erziehungsziele
 - § 4a Digitale Lehr- und Lernformen
 - § 5 Formen des Unterrichts
 - § 6 Ganztagsschulen und Betreuungsangebote
 - § 7 Religionsunterricht; Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen
 - Abschnitt III Gliederung des Schulwesens
 - § 8 Schulstufen
 - § 9 Schularten
 - § 10 Bezeichnung und Name
 - Zweiter Teil Besuch öffentlicher Schulen
 - Abschnitt I Schulverhältnis
 - § 11 Beginn und Inhalt des Schulverhältnisses
 - § 12 Schulgeldfreiheit
 - § 13 Lernmittel
 - § 14 Schuljahr
 - § 15 Beurlaubung
 - § 16 Zeugnis, Leistungsbewertung
 - § 17 Weisungen, Beaufsichtigung
 - § 18 Dauer des Schulbesuchs
 - § 19 Ende des Schulverhältnisses
 - Abschnitt II Schulpflicht
 - § 20 Umfang der Schulpflicht
 - § 21 Erfüllung der Schulpflicht
 - § 22 Beginn der Vollzeitschulpflicht
 - § 23 Beginn und Ende der Berufsschulpflicht
 - § 24 Zuständige Schule
 - Abschnitt III Ergänzende Bestimmungen
 - § 25 Maßnahmen bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern
 - § 26 Verantwortung für den Schulbesuch
 - § 27 Untersuchungen
 - § 28 Durchsetzung der Schulpflicht
 - § 29 Warenverkauf, Werbung, Sammlungen, Sponsoring und politische Betätigungen
 - Abschnitt IV Datenschutz im Schulwesen
 - § 30 Verarbeitung von Daten
 - § 31 Datenübermittlung an Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler
 - § 32 Wissenschaftliche Forschung in Schulen, Praktika und Prüfungsarbeiten im Rahmen der Lehrkräfteausbildung
 - Dritter Teil Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
 - Abschnitt I Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte
 - § 33 Schulleiterinnen und Schulleiter
 - § 34 Lehrkräfte
 - § 35 Dienstherr
 - § 36 Persönliche Kosten
 - Abschnitt II Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter
 - § 37 Beteiligte
 - § 38 Schulleiterwahlausschuss
 - § 39 Verfahren
 - § 40 Ausnahmen
 - Vierter Teil Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren
 - Abschnitt I Schularten
 - § 41 Grundschule
 - § 42
 - § 43 Gemeinschaftsschule
 - § 44 Gymnasium
 - § 45 Förderzentrum
 - § 46 Halligschulen
 - § 46 a Sonstige Unterrichtseinrichtungen
 - Abschnitt II Trägerschaft
 - Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 47 Aufgaben der Selbstverwaltung
 - § 48 Umfang der Aufgaben
 - § 49 Verwaltung des Schulvermögens
 - § 50 Unterstützung des Schulträgers
 - § 51 Schulentwicklungsplanung der Kreise
 - § 52 Mindestgröße von Schulen
 - Unterabschnitt 2 Schulträger
 - § 53 Allgemein bildende Schulen
 - § 54 Förderzentren
 - § 55 Trägerschaft in besonderen Fällen
 - § 56 Schulverband und öffentlich-rechtliche Verträge
 - Unterabschnitt 3 Errichtung von Schulen
 - § 57 Zusammenwirken von Schulträgern und Land
 - § 58 Errichtung
 - § 59 Auflösung und Änderung
 - § 60 Organisatorische Verbindung
 - § 61 Genehmigung und Anordnung durch die Schulaufsicht
 - Abschnitt III Mitwirkung der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler
 - Unterabschnitt 1 Konferenzen
 - § 62 Zusammensetzung der Schulkonferenz
 - § 63 Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz
 - § 64 Lehrerkonferenz
 - § 65 Klassenkonferenz
 - § 66 Fachkonferenzen
 - § 67 Beanstandungs- und Eilentscheidungsrecht
 - § 68 Verfahrensgrundsätze
 - Unterabschnitt 2 Elternvertretungen
 - § 69 Elternversammlung
 - § 70 Elternvertretungen
 - § 71 Klassenelternbeirat
 - § 72 Schulelternbeirat
 - § 73 Kreiselternbeirat
 - § 74 Landeselternbeirat
 - § 75 Kosten, Arbeitsgemeinschaften
 - § 76 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensgrundsätze
 - § 77 Amtszeit
 - § 78 Ausscheiden aus dem Amt
 - Unterabschnitt 3 Schülervertretungen, Schülerzeitungen, Schülergruppen
 - § 79 Wesen und Aufgaben
 - § 80 Tätigkeit der Schülervertreterinnen und Schülervertreter
 - § 81 Schülervertretung in der Schule
 - § 82 Kreisschülervertretung
 - § 83 Landesschülervertretung
 - § 84 Amtszeit, Verfahrensgrundsätze
 - § 85 Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer
 - § 86 Schülerzeitungen
 - § 87 Schülergruppen
 - Fünfter Teil Öffentliche berufsbildende Schulen
 - Abschnitt I Schularten
 - § 88 Berufsschule
 - § 89 Berufsfachschule
 - § 90 Berufsoberschule
 - § 91 Fachoberschule
 - § 92 Berufliches Gymnasium
 - § 93 Fachschule
 - Abschnitt II Trägerschaft
 - § 94 Allgemeine Bestimmungen, Errichtung und Auflösung
 - § 95 Träger berufsbildender Schulen
 - § 96 Genehmigung und Anordnung durch die Schulaufsicht
 - Abschnitt III Mitwirkung der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler
 - § 97 Konferenzen
 - § 98 Elternvertretungen
 - § 99 Schülervertretungen, Schülerzeitungen, Schülergruppen
 - Abschnitt IV Regionale Berufsbildungszentren (RBZ)
 - § 100 Errichtung und Rechtsform
 - § 101 Aufgaben
 - § 102 Mittel des Landes
 - § 103 Organisation
 - § 104 Organe
 - § 105 Verwaltungsrat
 - § 106 Geschäftsführung, Schulleitung
 - § 107 Rechnungsprüfung
 - § 108 Konferenzen
 - § 109 Zusammenwirken von Land und RBZ
 - § 110 Anwendbarkeit anderer Bestimmungen
 - Sechster Teil Schullastenausgleich und Schülerbeförderung
 - § 111 Schulkostenbeiträge für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderzentren
 - § 112 Schulkostenbeiträge für den Besuch von berufsbildenden Schulen
 - § 113 Erstattungen an das Land
 - § 114 Schülerbeförderung
 - Siebenter Teil Schulen in freier Trägerschaft
 - Abschnitt I Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft
 - § 115 Genehmigung von Ersatzschulen
 - § 116 Anerkennung von Ersatzschulen
 - § 117 Lehrkräfte an Ersatzschulen
 - § 118 Errichtung und Untersagung von Ergänzungsschulen
 - Abschnitt II Zuschüsse an Ersatzschulen
 - § 119 Voraussetzungen
 - § 120 Eigenanteil
 - § 121 Grundlagen der Bemessung
 - § 122 Höhe des Zuschusses
 - § 123 Bewilligungsbescheid
 - § 123a Zuschuss für Einrichtungen der Lehrkräftebildung für Ersatzschulen und bei zusätzlichen Bildungsgängen
 - Abschnitt III Zuschüsse an Ersatzschulen der dänischen Minderheit
 - § 124 Förderung der Schulen der dänischen Minderheit
 - Achter Teil Aufsicht des Landes über das Schulwesen
 - Abschnitt I Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden, unterstützende Stellen
 - § 125 Umfang der Aufsicht
 - § 126 Schulgestaltung
 - § 127 Lehr- und Lernmittel
 - § 128 Mittel der Schulaufsicht
 - Abschnitt II Organisation der Schulaufsichtsbehörden
 - § 129 Schulaufsichtsbehörden
 - § 129a Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
 - § 130 Schulamt
 - § 131 Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte
 - Abschnitt III Schulpsychologischer Dienst
 - § 132 Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes
 - § 133 Träger des schulpsychologischen Dienstes
 - Abschnitt IV Institut für Qualitätsentwicklung, Landesschulbeirat
 - § 134 Institut für Qualitätsentwicklung
 - § 135 Landesschulbeirat
 - Neunter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 136 Ausschluss von Ansprüchen
 - § 137 Land als Schulträger
 - § 138 Schulversuche, Erprobung anderer Mitwirkungsformen
 - § 139 Staatskirchenvertrag
 - § 140 Externenprüfung, Anerkennung von Zeugnissen
 - § 141 Widersprüche, Prozesskosten
 - § 142 Abgrenzung zu anderen Bildungseinrichtungen
 - § 143 Verkündung von Verordnungen
 - § 144 Ordnungswidrigkeiten
 - § 145 Einschränkung von Grundrechten
 - § 146 Fortgeltende Rechte und Bestimmungen
 - § 147 Übergangsbestimmungen für im Schuljahr 2013/2014 bestehende Regionalschulen
 - § 148 Sonstige Übergangsbestimmungen
 - § 148a Erwerb von Schulabschlüssen im Schuljahr 2021/22
 - § 148b Erwerb von Schulabschlüssen im Schuljahr 2021/22 teilweise oder ganz ohne Abschlussprüfung
 - § 148c Notenbildung in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23
 - § 149 Fortgeltende Rechte und Bestimmungen bei Gymnasien
 - § 149 a Übergangsbestimmungen bei Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/20
 - § 150 Übergangsbestimmung für die Zuschüsse an Ersatzschulen
 - § 151 Übergangsbestimmung für die Berücksichtigung von Investitionskosten im Schullastenausgleich