SHBeamtVG 
                
                
            INHALT
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG) Vom 26. Januar 2012
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG) Vom 26. Januar 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Arten der Versorgung
 - § 3 Regelung durch Gesetz
 - Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
 - § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
 - § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 - § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
 - § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
 - § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
 - § 11 Sonstige Zeiten
 - § 12 Ausbildungszeiten
 - § 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
 - § 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
 - § 16 Höhe des Ruhegehalts
 - § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
 - § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
 - Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung
 - § 20 Allgemeines
 - § 21 Bezüge für den Sterbemonat
 - § 22 Sterbegeld
 - § 23 Witwen- und Witwergeld
 - § 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
 - § 25 Witwen- oder Witwerabfindung
 - § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner
 - § 27 Waisengeld
 - § 28 Höhe des Waisengeldes
 - § 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
 - § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 31 Beginn der Zahlungen
 - Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit
 - § 32 Zahlung der Bezüge
 - Abschnitt V Unfallfürsorge
 - § 33 Allgemeines
 - § 34 Dienstunfall
 - § 35 Einsatzversorgung
 - § 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
 - § 37 Heilverfahren
 - § 38 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
 - § 39 Unfallausgleich
 - § 40 Unfallruhegehalt
 - § 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
 - § 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte und frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
 - § 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
 - § 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
 - § 47 Höchstgrenzen der Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
 - § 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
 - § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
 - § 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
 - § 51a Meldung von Dienstunfalldaten
 - § 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
 - Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich
 - § 53 Übergangsgeld
 - § 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
 - § 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
 - Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften
 - § 56 Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes sowie Versorgungs- und Altersgeldauskunft
 - § 57 Familienzuschlag und Ausgleichsbeitrag
 - § 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
 - § 60 Pflege- und Kinderpflegergänzungszuschlag
 - § 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
 - § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld“
 - § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
 - § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
 - § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
 - § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
 - § 68 Kürzung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes nach der Ehescheidung
 - § 69 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes
 - § 70 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
 - § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
 - § 72 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
 - § 73 Anzeigepflicht
 - § 74 Anwendungsbereich
 - Abschnitt VIII Sondervorschriften
 - § 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 76 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes
 - Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen
 - § 77 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
 - § 78 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
 - § 79 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
 - Abschnitt X Anpassung der Versorgungsbezüge
 - § 80 Allgemeine Anpassung
 - § 80a Erhöhung der Versorgungsbezüge
 - Abschnitt XI Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
 - § 81 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - Abschnitt XII Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. März 2012
 - § 82 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
 - § 82a Übergangsregelung aus Anlass der Neufassung der Regelung des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlages zum 1. Januar 2017
 - § 83 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
 - § 84 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. März 2012 vorhandene Beamtinnen und Beamte
 - § 85 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 86 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren
 - § 87 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
 - § 88 Übergangsregelung zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
 - Abschnitt XIIa Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 88a Altersgeld
 - § 88b Verzicht auf den Anspruch auf Altersgeld
 - § 88c Höhe des Altersgeldes
 - § 88d Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, vorzeitige Beendigung des Ruhens
 - § 88e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung
 - § 88f Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 88g Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 88h Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 88i Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
 - § 88j Abfindung
 - § 88k Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
 - § 88l Zuständigkeit
 - Abschnitt XIII Schlussvorschriften
 - § 89 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 89a Sonderregelung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
 - § 90
 - § 91 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands