EntschVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 29. März 2023
- Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 29. März 2023
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Entschädigungen
 - Abschnitt 2 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld
 - § 2 Mitglieder der Gemeindevertretungen, Kreistage, Amtsausschüsse und der Zweckverbandsversammlungen
 - § 3 Mitglieder der Gemeindeversammlung
 - § 4 Stadtpräsidentinnen und Stadtpräsidenten, Bürgervorsteherinnen und Bürgervorsteher, Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher in hauptamtlich verwalteten Ämtern
 - § 5 Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten
 - § 6 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten
 - § 7 Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern
 - § 8 Verbandsvorsteherinnen und Verbandsvorsteher
 - § 9 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für weitere ehrenamtliche Tätigkeit
 - § 10 Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
 - § 11 Zahlung, Wegfall und Kürzung von Aufwandsentschädigungen
 - § 12 Sitzungsgeld
 - Abschnitt 3 Sonstige Entschädigungen
 - § 13 Entgangener Arbeitsverdienst, Verdienstausfallentschädigung für Selbstständige, Entschädigung für Abwesenheit vom Haushalt
 - § 14 Ersatz der Kosten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftiger Angehöriger
 - § 15 Fahrkosten
 - § 16 Reisekostenvergütung
 - Abschnitt 4 Entschädigung in besonderen Fällen
 - § 17 Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister
 - Abschnitt 5 Schlussvorschriften
 - § 18 Rückgang der Einwohnerzahl
 - § 19 Inkrafttreten