ArbPlSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (ArbPlSchG)
- Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
 - Abschnitt 1
 - Grundwehrdienst und Wehrübungen
 - § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
 - § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
 - § 3 Wohnraum und Sachbezüge
 - § 4 Erholungsurlaub
 - § 5 Benachteiligungsverbot
 - § 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
 - § 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
 - § 8 Vorschriften für Handelsvertreter
 - § 9 Vorschriften für Beamte und Richter
 - § 10 Freiwillige Wehrübungen
 - § 11
 - § 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
 - § 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
 - § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
 - Abschnitt 2
 - Meldung
 - § 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
 - Abschnitt 3
 - Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 - § 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
 - § 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
 - § 14c Verfahren
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 15 Begriffsbestimmungen
 - § 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
 - § 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
 - § 17 Übergangsvorschrift