AltvDV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle (AltvDV)
- Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung - AltvDV)
 - Abschnitt 1
 - Grundsätze der Datenübermittlung
 - § 1 Datensätze
 - § 2 Technisches Übermittlungsformat
 - § 2a DIN- und ISO/IEC-Normen
 - § 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
 - § 4 Übermittlung durch Datenfernübertragung
 - § 5 Identifikation der am Verfahren Beteiligten
 - Abschnitt 2
 - Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
 - Unterabschnitt 1
 - Mitteilungs- und Anzeigepflichten
 - § 6 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
 - § 7 Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
 - § 8 (weggefallen)
 - § 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkasse
 - § 10 Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
 - § 11 Anbieterwechsel
 - § 12 Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
 - § 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
 - Unterabschnitt 2
 - Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen
 - § 14 Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
 - § 15 Auszahlung der Zulage
 - § 16 Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten
 - § 17 Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
 - Unterabschnitt 3
 - Bescheinigungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
 - § 18 Erteilung der Anbieterbescheinigungen
 - § 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
 - Abschnitt 3
 - Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
 - § 20 (weggefallen)
 - § 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
 - § 21 Erprobung des Verfahrens
 - Abschnitt 4
 - Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
 - § 22 (weggefallen)
 - § 23 Erprobung des Verfahrens
 - § 24 Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes