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            INHALT
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz Vom 3. Juli 2019
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz Vom 3. Juli 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
 - Artikel 2 Inkrafttreten