LAbgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) Vom 9. Oktober 2019
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) Vom 9. Oktober 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus
 - § 1
 - Zweiter Teil Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 5 Mitglieder anderer gesetzgebender Körperschaften
 - § 5a Verhaltensregeln für Mitglieder des Abgeordnetenhauses
 - Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - Zweiter Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus
 - Dritter Abschnitt Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen
 - Vierter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
 - Erster Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - Zweiter Abschnitt Vereinbarkeit von Amt und Mandat
 - Fünfter Teil Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften
 - § 35 Übergangsvorschriften für Fraktionsvorsitzende
 - § 36 (aufgehoben)
 - § 37 Übergangsvorschriften für bis zum Beginn der 8. Wahlperiode erworbene Ansprüche
 - § 37a Übergangsvorschriften für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
 - § 38 Datenverarbeitung
 - § 39 Übergangsvorschriften zum Vierzehnten Änderungsgesetz zum Gesetz in der Fassung vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1497)
 - § 39a Übergangsvorschriften
 - § 40 Antragserfordernis, Weitergeltung und Außerkrafttreten alten Rechts
 - § 41 Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs