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            INHALT
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks Vom 15. Juni 2001
- Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks Vom 15. Juni 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1
 - § 2
 - Anlage
 - Artikel 1 Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
 - Artikel 2 Währungsumstellung
 - Artikel 3 Inkrafttreten, Bekanntmachung