BVergGKonz 2018
Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018
- Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen
- 1. Hauptstück Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
- 2. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
- 1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich
- § 4. Die zur Anwendung dieses Bundesgesetzes verpflichteten Auftraggeber
- 2. Abschnitt Arten von Konzessionsverträgen
- § 5. Baukonzessionen
- § 6. Dienstleistungskonzessionen
- § 7. Abgrenzungsregelungen
- 3. Abschnitt Ausnahmen vom Geltungsbereich
- § 8. Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren
- § 9. Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
- § 10. Konzessionsvergaben an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen
- 4. Abschnitt Schwellenwert, Berechnung des geschätzten Wertes und Laufzeit einer Konzession
- § 11. Schwellenwert
- § 12. Berechnung des geschätzten Wertes einer Konzession
- § 13. Laufzeit einer Konzession
- 5. Abschnitt Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
- § 14. Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 15. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 16. Vorbehaltene Konzessionen zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 17. Vorherige Erkundung des Marktes
- § 18. Vorarbeiten
- § 19. Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 20. Schutz der Vertraulichkeit
- § 21. Verwendung des CPV
- 3. Hauptstück Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
- 1. Abschnitt Festlegung des Ablaufes des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 22. Grundsätze für den Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 23. Verhandlungen
- § 24. Teilnehmer an zweistufigen Konzessionsvergabeverfahren
- 2. Abschnitt Besondere Dienstleistungskonzessionen und Dienstleistungskonzessionen über öffentliche Personenverkehrsdienste
- § 25. Verfahren
- 3. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation
- § 26. Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer
- § 27. Dokumentationspflichten
- 4. Abschnitt Bekanntmachungen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
- § 28. Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Konzessionen
- § 29. Berichtigung einer Bekanntmachung
- § 30. Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
- 2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
- § 31. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 32. Freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 33. Bekanntmachungen in Österreich
- § 34. Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 35. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Bekanntmachungen in Österreich
- § 37. Bekanntgaben in Österreich
- 5. Abschnitt Fristen
- § 38. Berechnung der Fristen
- § 39. Grundsätze für die Bemessung von Fristen
- § 40. Auskunfts- und Verbesserungsfrist
- § 41. Teilnahmeantragsfrist
- § 42. Angebotsfrist
- § 43. Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
- 6. Abschnitt Eignung der Unternehmer
- § 44. Ausschlussgründe
- § 45. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 46. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
- § 47. Nachweis der Befugnis
- § 48. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 49. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 50. Nachweis der Leistungsfähigkeit
- § 51. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- 7. Abschnitt Die Ausschreibung
- § 52. Grundsätze der Ausschreibung
- § 53. Zur-Verfügung-Stellen der Konzessionsunterlagen
- § 54. Bereitstellung oder Übermittlung der Konzessionsunterlagen
- § 55. Inhalt der Konzessionsunterlagen
- § 56. Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 56a. Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich
- § 57. Subunternehmerleistungen
- § 58. Berichtigung der Ausschreibung
- § 59. Technische und funktionelle Anforderungen
- § 60. Barrierefreiheit
- 8. Abschnitt Das Angebot
- § 61. Allgemeine Bestimmungen
- § 62. Form der Angebote
- § 63. Zuschlagsfrist
- 9. Abschnitt Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten
- 1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten
- § 64. Entgegennahme der Angebote
- § 65. Öffnung der Angebote
- 2. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
- § 66. Allgemeine Bestimmungen
- § 67. Vorgehen bei der Prüfung
- § 68. Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 69. Ausscheiden von Angeboten
- 10. Abschnitt Beendigung des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 70. Allgemeine Bestimmungen
- § 71. Wahl des Angebotes für den Zuschlag
- § 72. Mitteilung der Zuschlagsentscheidung
- § 73. Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
- § 74. Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses
- § 75. Widerruf eines Konzessionsvergabeverfahrens
- 2. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
- 1. Hauptstück Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung
- § 76. Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018
- 2. Hauptstück Besondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 77. Anzuwendendes Verfahrensrecht
- § 78. Zuständigkeit
- § 79. Verfahrenshilfe
- § 80. Auskunftspflicht
- § 81. Akteneinsicht
- § 82. Zustellungen
- § 83. Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
- § 84. Gebühren
- § 85. Gebührenersatz
- 2. Abschnitt Nachprüfungsverfahren
- § 86. Einleitung des Verfahrens
- § 87. Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 88. Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
- § 89. Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung
- § 90. Parteien des Nachprüfungsverfahrens
- § 91. Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers
- § 92. Entscheidungsfrist
- § 93. Mutwillensstrafen
- 3. Abschnitt Einstweilige Verfügungen
- § 94. Antragstellung
- § 95. Erlassung der einstweiligen Verfügung
- § 96. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
- 4. Abschnitt Feststellungsverfahren
- § 97. Einleitung des Verfahrens
- § 98. Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages
- § 99. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
- § 100. Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
- § 101. Unwirksamerklärung des Widerrufes
- 3. Teil Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
- 1. Hauptstück Außerstaatliche Kontrolle, statistische Verpflichtungen
- § 102. Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
- § 103. Statistische Verpflichtungen
- § 104. Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen
- § 105. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
- 2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
- § 106. Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern
- § 107. Aufbewahrungspflichten
- § 108. Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit
- § 109. Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen
- § 110. Meldepflichten bei Baukonzessionen
- § 111. Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
- § 112. Schadenersatzansprüche
- § 113. Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
- § 114. Beendigungsrecht des Auftraggebers
- § 115. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
- § 116. Zuständigkeit und Verfahren
- 4. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 117. Strafbestimmungen
- § 118. Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
- § 119. Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
- § 120. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
- § 121. Vollziehung
- § 122. Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
- § 123. Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
- Sektorentätigkeiten gemäß § 4 Abs. 3
- Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte gemäß § 4 Abs. 4 zuerkannt werden
- Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Abs. 2 Z 1
- Besondere Dienstleistungskonzessionen gemäß § 25*
- A. Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- B. Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich
- C. Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
- D. Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
- E. Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von Organisationen
- F. Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen
- G. Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
- H. Dienstleistungen im juristischen Bereich, sofern sie nicht nach § 8 Abs. 1 Z 11 ausgeschlossen sind
- I. Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung
- J. Kommunale Dienstleistungen
- K. Dienstleistungen für Haftanstalten, Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungsdienste, sofern sie nicht nach § 8 Abs. 1 Z 19 ausgeschlossen sind
- L. Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
- M. Internationale Dienstleistungen
- N. Postdienste
- O. Verschiedene Dienstleistungen
- In die Bekanntmachung gemäß den §§ 31 und 33 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 34 und 35 aufzunehmende Angaben
- TEIL A In der Bekanntmachung aufzuführende Angaben
- TEIL B In der Bekanntgabe aufzuführende Angaben
- TEIL C In Bekanntmachungen von Änderungen einer Konzession während ihrer Laufzeit aufzuführende Angaben
- TEIL D In Bekanntmachungen von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben
- TEIL E In Bekanntgaben von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben
- Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe
- Vorgaben für die Veröffentlichung
- Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)
- Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß § 56a