BVergG 2018
Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018
- Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
- 2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
- 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
- 1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich
- § 4. Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber
- 2. Abschnitt Auftragsarten
- § 5. Bauaufträge
- § 6. Lieferaufträge
- § 7. Dienstleistungsaufträge
- § 8. Abgrenzungsregelungen
- 3. Abschnitt Ausnahmen vom Geltungsbereich, gemeinsame Auftragsvergabe
- § 9. Ausgenommene Vergabeverfahren
- § 10. Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
- § 11. Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
- 4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
- § 12. Schwellenwerte
- § 13. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
- § 14. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
- § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
- § 16. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
- § 17. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen
- § 18. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
- § 19. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
- 5. Abschnitt Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
- § 20. Grundsätze des Vergabeverfahrens
- § 21. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 22. Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
- § 23. Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 24. Vorherige Erkundung des Marktes
- § 25. Vorarbeiten
- § 26. Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 27. Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte
- § 28. Gesamt- oder Losvergabe
- § 29. Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis
- § 30. Verwendung des CPV
- 2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Arten der Vergabeverfahren
- § 31. Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
- § 32. Arten des Wettbewerbes
- 2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
- § 33. Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
- § 34. Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder des wettbewerblichen Dialoges
- § 35. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen
- § 36. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferaufträgen
- § 37. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen
- § 38. Wahl der elektronischen Auktion
- § 39. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung
- § 40. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 41. Wahl der Innovationspartnerschaft
- § 42. Wahl des Wettbewerbes
- 3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
- § 43. Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- § 44. Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens
- § 45. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes
- § 46. Direktvergabe
- § 47. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
- 3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation
- § 48. Elektronische Kommunikation
- § 49. Dokumentationspflichten
- 2. Abschnitt Bekanntmachungen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
- § 50. Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen
- § 51. Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene
- § 52. Berichtigung einer Bekanntmachung
- § 53. Veröffentlichung eines Beschafferprofils
- § 54. Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
- 2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
- § 55. Arten der Bekanntmachung
- § 56. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 57. Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene
- § 58. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 59. Bekanntmachungen in Österreich
- § 60. Bekanntmachung einer Vorinformation in Österreich
- § 61. Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 62. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
- § 63. Arten der Bekanntmachung
- § 64. Bekanntmachungen in Österreich
- § 65. Bekanntmachung einer Vorinformation
- § 66. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Abschnitt Fristen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen
- § 67. Berechnung der Fristen
- § 68. Grundsätze für die Bemessung von Fristen
- § 69. Auskunfts- und Verbesserungsfrist
- 2. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 70. Teilnahmeantragsfrist
- § 71. Angebotsfrist
- § 72. Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
- § 73. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
- § 74. Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
- 3. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- § 75. Teilnahmeantragsfrist
- § 76. Angebotsfrist
- § 77. Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist
- 4. Abschnitt Eignung der Unternehmer
- 1. Unterabschnitt Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
- § 78. Ausschlussgründe
- 2. Unterabschnitt Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
- § 79. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 80. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber
- § 81. Nachweis der Befugnis
- § 82. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 83. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 84. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- § 85. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
- § 86. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- § 87. Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
- 5. Abschnitt Die Ausschreibung
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 88. Grundsätze der Ausschreibung
- § 89. Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen
- § 90. Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen
- § 91. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- § 92. Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 93. Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 95. Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich
- § 96. Alternativ- und Variantenangebote
- § 97. Abänderungsangebote
- § 98. Subunternehmerleistungen
- § 99. Arten und Mittel zur Sicherstellung
- § 100. Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- § 101. Berichtigung der Ausschreibung
- § 102. Nutzung von elektronischen Katalogen
- 2. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung
- § 103. Arten der Leistungsbeschreibung
- § 104. Grundsätze der Leistungsbeschreibung
- § 105. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
- § 106. Technische Spezifikationen
- § 107. Barrierefreiheit
- § 108. Gütezeichen
- § 109. Testberichte und Zertifizierungen
- 3. Unterabschnitt Bestimmungen über den Leistungsvertrag
- § 110. Vertragsbestimmungen
- § 111. Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- 6. Abschnitt Ablauf einzelner Vergabeverfahren und Teilnehmer im Vergabeverfahren
- 1. Unterabschnitt Ablauf des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens
- § 112. Ablauf des offenen Verfahrens
- § 113. Ablauf des nicht offenen Verfahrens
- § 114. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
- 2. Unterabschnitt Ablauf des wettbewerblichen Dialoges
- § 115. Ausschreibung des wettbewerblichen Dialoges
- § 116. Dialogphase
- § 117. Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages
- 3. Unterabschnitt Ablauf der Innovationspartnerschaft
- § 118. Ziel der Innovationspartnerschaft
- § 119. Ausschreibung der Innovationspartnerschaft
- § 120. Ablauf der Verhandlungen
- § 121. Durchführung der Innovationspartnerschaft
- 4. Unterabschnitt Teilnehmer im Vergabeverfahren
- § 122. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- § 123. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften
- § 124. Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation
- 7. Abschnitt Das Angebot
- § 125. Allgemeine Bestimmungen
- § 126. Form der Angebote
- § 127. Inhalt der Angebote
- § 128. Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
- § 129. Einreichen der Angebote
- § 130. Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote
- § 131. Zuschlagsfrist
- 8. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren
- 1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten
- § 132. Entgegennahme der Angebote
- § 133. Öffnung der Angebote
- 2. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
- § 134. Allgemeine Bestimmungen
- § 135. Vorgehen bei der Prüfung
- § 136. Zweifelhafte Preisangaben
- § 137. Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung
- § 138. Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 139. Aufklärungen und Erörterungen
- § 140. Dokumentation der Angebotsprüfung
- § 141. Ausscheiden von Angeboten
- 3. Unterabschnitt Der Zuschlag
- § 142. Wahl des Angebotes für den Zuschlag
- § 143. Mitteilung der Zuschlagsentscheidung
- § 144. Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
- § 145. Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses
- 9. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
- § 146. Allgemeine Bestimmungen
- § 147. Vergabevermerk
- § 148. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist
- § 149. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist
- § 150. Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes
- 4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
- 1. Abschnitt Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene oder per Untergrundbahn
- § 151. Verfahren
- § 152. Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge
- 2. Abschnitt Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen
- § 153. Allgemeines
- § 154. Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- § 155. Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen
- 3. Abschnitt Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 156. Allgemeines
- § 157. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 158. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
- § 159. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
- 4. Abschnitt Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 160. Allgemeines
- § 161. Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 162. Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- 5. Abschnitt Bestimmungen über Wettbewerbe
- § 163. Allgemeines
- § 164. Teilnahme am Wettbewerb
- § 165. Durchführung von Wettbewerben
- 3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
- 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
- 1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich
- § 166. Sektorenauftraggeber
- § 167. Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber
- § 168. Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber
- § 169. Private Sektorenauftraggeber
- 2. Abschnitt Sektorentätigkeiten
- § 170. Gas, Wärme und Elektrizität
- § 171. Wasser
- § 172. Verkehrsleistungen
- § 173. Postdienste
- § 174. Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
- § 175. Häfen und Flughäfen
- § 176. Vergabeverfahren, die mehrere Sektorentätigkeiten betreffen
- 3. Abschnitt Auftragsarten
- § 177. Auftragsarten
- 4. Abschnitt Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich, gemeinsame Auftragsvergabe
- § 178. Ausgenommene Vergabeverfahren
- § 179. Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
- § 180. Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber
- § 181. Aufträge an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen
- § 183. Verpflichtungen für Sektorenauftraggeber im Bereich der Förderung von Erdöl oder Gas
- § 184. Freistellung vom Anwendungsbereich
- 5. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
- § 185. Schwellenwerte
- § 186. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
- § 187. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
- § 188. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
- § 189. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
- § 190. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen
- § 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
- § 192. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
- 6. Abschnitt Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
- § 193. Grundsätze des Vergabeverfahrens
- § 194. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 195. Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber
- § 196. Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 197. Vorherige Erkundung des Marktes
- § 198. Vorarbeiten
- § 199. Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 200. Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte
- § 201. Gesamt- oder Losvergabe
- § 202. Verwendung des CPV
- 2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Arten der Vergabeverfahren
- § 203. Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
- § 204. Arten des Wettbewerbes
- 2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 205. Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung, des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des wettbewerblichen Dialoges
- § 206. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- § 207. Wahl der elektronischen Auktion
- § 208. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung
- § 209. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 210. Wahl der Innovationspartnerschaft
- § 211. Wahl des Wettbewerbes
- 3. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- § 212. Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen
- § 213. Direktvergabe
- § 214. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
- § 215. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung
- § 216. Wahl des Wettbewerbes
- 3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation
- § 217. Elektronische Kommunikation
- § 218. Dokumentationspflichten
- 2. Abschnitt Bekanntmachungen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
- § 219. Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen
- § 220. Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene
- § 221. Berichtigung einer Bekanntmachung
- § 222. Veröffentlichung eines Beschafferprofils
- § 223. Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
- 2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
- § 224. Arten der Bekanntmachung
- § 225. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 226. Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung auf Unionsebene
- § 227. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 228. Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
- § 229. Bekanntmachungen in Österreich
- § 230. Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in Österreich
- § 231. Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 232. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
- § 233. Arten der Bekanntmachung
- § 234. Bekanntmachungen in Österreich
- § 235. Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
- § 236. Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
- § 237. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Abschnitt Fristen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen
- § 238. Berechnung der Fristen
- § 239. Grundsätze für die Bemessung von Fristen
- § 240. Verbesserungsfrist
- 2. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 241. Auskunftsfrist
- § 242. Teilnahmeantragsfrist
- § 243. Angebotsfrist
- § 244. Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
- § 245. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren nach regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung
- § 246. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren bei Dringlichkeit
- 3. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- § 247. Besondere Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
- 4. Abschnitt Eignung der Unternehmer
- § 248. Allgemeine Bestimmungen
- § 249. Ausschlussgründe
- § 250. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 251. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber
- § 252. Nachweis der Befugnis
- § 253. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 254. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 255. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit
- § 256. Prüfsystem
- § 257. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- § 258. Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
- 5. Abschnitt Die Ausschreibung
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 259. Grundsätze der Ausschreibung
- § 260. Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen
- § 261. Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen
- § 262. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- § 263. Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 264. Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 265. Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich
- § 266. Alternativ- und Variantenangebote
- § 267. Abänderungsangebote
- § 268. Subunternehmerleistungen
- § 269. Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- § 270. Berichtigung der Ausschreibung
- § 271. Nutzung von elektronischen Katalogen
- 2. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag
- § 272. Arten der Leistungsbeschreibung
- § 273. Grundsätze der Leistungsbeschreibung
- § 274. Technische Spezifikationen
- § 275. Barrierefreiheit
- § 276. Gütezeichen
- § 277. Testberichte und Zertifizierungen
- § 278. Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- 6. Abschnitt Ablauf einzelner Vergabeverfahren und Teilnehmer im Vergabeverfahren
- 1. Unterabschnitt Ablauf des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens
- § 279. Ablauf des offenen Verfahrens
- § 280. Ablauf des nicht offenen Verfahrens
- § 281. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
- 2. Unterabschnitt Ablauf des wettbewerblichen Dialoges
- § 282. Ausschreibung des wettbewerblichen Dialoges
- § 283. Dialogphase
- § 284. Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages
- 3. Unterabschnitt Ablauf der Innovationspartnerschaft
- § 285. Ziel der Innovationspartnerschaft
- § 286. Ausschreibung der Innovationspartnerschaft
- § 287. Ablauf der Verhandlungen
- § 288. Durchführung der Innovationspartnerschaft
- 4. Unterabschnitt Teilnehmer im Vergabeverfahren
- § 289. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- § 290. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften
- § 291. Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
- 7. Abschnitt Das Angebot
- § 292. Allgemeine Bestimmungen
- § 293. Form der Angebote
- § 294. Inhalt der Angebote
- § 295. Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
- § 296. Einreichen der Angebote
- § 297. Zuschlagsfrist
- 8. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren
- 1. Unterabschnitt Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten
- § 298. Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung der Angebote
- § 299. Vorgehen bei der Prüfung der Angebote
- § 300. Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung
- § 301. Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 302. Ausscheiden von Angeboten
- § 303. Ausscheiden von Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
- 2. Unterabschnitt Der Zuschlag
- § 304. Wahl des Angebotes für den Zuschlag
- § 305. Mitteilung der Zuschlagsentscheidung
- § 306. Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
- § 307. Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses
- 9. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
- § 308. Allgemeine Bestimmungen
- § 309. Vergabevermerk für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 310. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
- § 311. Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes
- 4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
- 1. Abschnitt Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene oder per Untergrundbahn
- § 312. Verfahren
- § 313. Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge
- 2. Abschnitt Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen
- § 314. Allgemeines
- § 315. Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- § 316. Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen
- 3. Abschnitt Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 317. Allgemeines
- § 318. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 319. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
- § 320. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
- 4. Abschnitt Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 321. Allgemeines
- § 322. Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 323. Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- 5. Abschnitt Bestimmungen über Wettbewerbe
- § 324. Allgemeines
- § 325. Teilnahme am Wettbewerb
- § 326. Durchführung von Wettbewerben
- 4. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
- 1. Hauptstück Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung
- § 327. Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes
- § 328. Senatszuständigkeit und -zusammensetzung
- § 329. Fachkundige Laienrichter
- § 330. Aufgabe des Vorsitzenden
- § 331. Unvereinbarkeit
- § 332. Ausschluss fachkundiger Laienrichter und Ablehnung durch die Parteien
- 2. Hauptstück Besondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 333. Anzuwendendes Verfahrensrecht
- § 334. Zuständigkeit
- § 335. Verfahrenshilfe
- § 336. Auskunftspflicht
- § 337. Akteneinsicht
- § 338. Zustellungen
- § 339. Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
- § 340. Gebühren
- § 341. Gebührenersatz
- 2. Abschnitt Nachprüfungsverfahren
- § 342. Einleitung des Verfahrens
- § 343. Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 344. Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
- § 345. Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung
- § 346. Parteien des Nachprüfungsverfahrens
- § 347. Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers
- § 348. Entscheidungsfrist
- § 349. Mutwillensstrafen
- 3. Abschnitt Einstweilige Verfügungen
- § 350. Antragstellung
- § 351. Erlassung der einstweiligen Verfügung
- § 352. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
- 4. Abschnitt Feststellungsverfahren
- § 353. Einleitung des Verfahrens
- § 354. Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages
- § 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
- § 356. Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
- § 357. Unwirksamerklärung des Widerrufes
- 5. Teil Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
- 1. Hauptstück Außerstaatliche Kontrolle, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, statistische Verpflichtungen
- § 358. Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
- § 359. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Auftraggebern und Behörden
- § 360. Statistische Verpflichtungen
- § 361. Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen
- § 362. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
- 2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
- § 363. Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern
- § 364. Aufbewahrungspflichten
- § 365. Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit
- § 366. Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen
- § 367. Meldepflichten bei Bauaufträgen
- § 368. Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
- § 369. Schadenersatzansprüche
- § 370. Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
- § 371. Beendigungsrecht des Auftraggebers
- § 372. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
- § 373. Zuständigkeit und Verfahren
- § 374. Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit
- 6. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 375. Strafbestimmungen
- § 376. Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
- § 377. Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
- § 378. Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
- § 379. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
- § 380. Vollziehung
- § 381. Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
- § 382. Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
- Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177
- Bauaufträge nach § 4 Abs. 2 und 3
- Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)
- Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung*)
- Anforderungen an die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Prüfanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe
- In die Bekanntmachung gemäß den §§ 56 und 59 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 61 und 62 aufzunehmende Angaben
- TEIL A In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben
- TEIL B In der Vorinformation aufzuführende Angaben
- I. Obligatorische Angaben
- II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient
- TEIL C In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben
- TEIL D In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben
- TEIL E In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben
- TEIL F In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben
- TEIL G In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben
- TEIL H In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben
- TEIL I In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben
- TEIL J In Bekanntmachungen über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben
- Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe
- Vorgaben für die Veröffentlichung
- Liste der einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen*
- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
- Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung gemäß § 92 Abs. 4 und § 263 Abs. 4
- Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß den §§ 95 und 265
- Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Teilnahme am Dialog oder zur Interessensbestätigung
- Besondere Dienstleistungsaufträge gemäß den §§ 151 und 312*)
- A. Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- B. Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich
- C. Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
- D. Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
- E. Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von Organisationen
- F. Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen
- G. Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
- H. Dienstleistungen im juristischen Bereich, sofern sie nicht nach den §§ 9 Abs. 1 Z 9 bzw. 178 Abs. 1 Z 9 ausgeschlossen sind
- I. Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung
- J. Kommunale Dienstleistungen
- K. Dienstleistungen für Haftanstalten, Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungsdienste, sofern sie nicht nach den §§ 9 Abs. 1 Z 17 bzw. 178 Abs. 1 Z 17 ausgeschlossen sind
- L. Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
- M. Internationale Dienstleistungen
- N. Postdienste
- O. Verschiedene Dienstleistungen
- Dienstleistungsaufträge, die gemäß den §§ 152 Abs. 1 oder 313 Abs. 1 partizipatorischen Organisationen vorbehalten werden können
- Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte gemäß § 169 Abs. 2 zuerkannt werden
- Liste der Unionsvorschriften gemäß § 184 Abs. 2 Z 1
- In die Bekanntmachung gemäß den §§ 225 und 229 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 231 und 232 aufzunehmende Angaben
- KAPITEL A
- TEIL A In regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben
- I. Obligatorische Angaben
- II. Zusätzlich aufzuführende Angaben, wenn die regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung als Bekanntmachung dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet
- TEIL B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Bekanntmachung dienen, aufzuführende Angaben
- KAPITEL B In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems aufzuführende Angaben
- KAPITEL C In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben
- A. Offene Verfahren
- B. Nichtoffene Verfahren
- C. Verhandlungsverfahren
- KAPITEL D In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben
- I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
- II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben
- KAPITEL E In Bekanntmachungen von Aufträgen über besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben
- I. Auftragsbekanntmachung
- II. Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
- III. Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
- IV. Bekanntgabe
- KAPITEL F In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben
- KAPITEL G In Bekanntmachungen über die Ergebisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben
- KAPITEL H In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben