WÖlfG 2006
Gesetz, mit dem das Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 – WÖlfG 2006 – erlassen wird
- Gesetz, mit dem das Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 – WÖlfG 2006 – erlassen wird
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. ABSCHNITT Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- II. ABSCHNITT
- § 3. Zulässigkeit der Errichtung und Änderung einer Anlage
- § 4. Zulässigkeit des Betriebes einer Anlage
- § 5. Pflichten von Eigentümern, Eigentümerinnen und Verfügungsberechtigten
- § 6. Feststellung von Mängeln durch Eigentümer, Eigentümerinnen, Verfügungsberechtigte und Überprüfende
- § 7. Untersagung des Betriebes
- § 8. Stilllegung oder Abtragung
- III. ABSCHNITT Technische Bestimmungen
- § 9. Lagerungen von Öl innerhalb von Gebäuden
- § 10. Oberirdische Lagerungen von Öl außerhalb von Gebäuden
- § 11. Lagerungen von Öl in unterirdischen Lagerbehältern
- § 12. Öllagerräume
- § 13. Heizräume
- § 14. Lagerbehälter
- § 15. Rohrleitungen, Absperreinrichtungen und Armaturen
- § 16. Befüllen von Lagerbehältern
- § 17. Zulässige Arten von Heizölen
- § 18. Verbrennungseinrichtungen und Rauchgasabzüge
- § 19. Aufstellung von Verbrennungseinrichtungen außerhalb von Heizräumen
- § 20. Brandschutz
- § 21. Auflassung von Anlagen
- IV. ABSCHNITT Behörden und Verfahren
- § 22. Zuständigkeit
- § 23. Strafbestimmungen
- § 24. Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 25. In-Kraft-Treten
- § 26. Notifizierung