WFPolG 2015
Gesetz über die Feuerpolizei in Wien (WFPolG 2015)
- Gesetz über die Feuerpolizei in Wien (WFPolG 2015)
- Langtitel
- Änderung
- Gesetz über die Feuerpolizei in Wien (Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 – WFPolG 2015)
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Sorgfaltspflicht
- § 4. Überprüfungen
- 2. Abschnitt Verhütung von Bränden
- § 5. Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen
- § 6. Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung
- § 7. Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen
- § 8. Lagerung von Heiz- und Brennstoffen
- 3. Abschnitt Bekämpfung von Bränden
- § 9. Allgemeine Pflichten
- § 10. Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
- § 11. Brandschutz
- 4. Abschnitt Luftreinhaltung und Einschränkung von Luftverunreinigungen
- § 12. Hintanhaltung von Luftverunreinigungen
- § 13. Bestellung einer Rauchfangkehrerin bzw. eines Rauchfangkehrers; Pflichten
- § 13a. Datenerfassung und -verarbeitung
- § 14. Wartung, Überprüfung und Kehrung von Abgas- und Feuerungsanlagen
- § 15. Bezeichnung von Abgasanlagen
- § 16. Nicht benützte Abgasanlagen; Überprüfung, Wiederinbetriebnahme
- § 17. Überprüfung auf feuerpolizeiliche Übelstände
- § 18. Heizverbot und Sperre
- § 19. Beseitigung feuerpolizeilicher oder luftverunreinigender Übelstände
- § 19a. Duldung der Datenerfassung
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 20. Verordnungsermächtigung
- § 21. Dingliche Wirkung von Bescheiden, Verantwortlichkeit der Eigentümerin bzw. des Eigentümers der Anlage und der Liegenschaft, Vorzugspfandrecht
- § 22. Zwangsbefugnisse
- § 23. Strafbestimmungen
- § 24. Zuständigkeitsbestimmungen
- § 25. Notifikation