Wr. AWG
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz – Wr. AWG
- Wiener Abfallwirtschaftsgesetz – Wr. AWG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Ziele und Grundsätze, öffentliches Interesse
- § 2. Wiener Abfallwirtschaftsplan
- § 2a. Umweltprüfung
- § 2b. Umweltbericht
- § 2c. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft
- § 2d. Grenzüberschreitende Konsultationen bei der Umweltprüfung
- § 2e. Entscheidungsfindung
- § 2f. Bekanntgabe der Entscheidung
- § 2g. Überwachung
- § 2h. Umweltauswirkungen auf Europaschutzgebiete (,Natura 2000-Gebiete‘)
- § 2i. Öffentlichkeitsbeteiligung bei geringfügigen Änderungen des Abfallwirtschaftsplans ohne Umweltprüfung
- § 2j. Abfallvermeidungsprogramm
- § 3. Informationspflicht
- § 4. Begriffsbestimmungen
- § 5. Ausnahmen vom Geltungsbereich
- § 6.
- § 7.
- § 8.
- § 9. Eigentumsübergang
- 2. ABSCHNITT Abfallvermeidung und –verringerung
- § 10. Instrumente der Abfallvermeidung und –verringerung
- § 10a.
- § 10b.
- § 10c. Abfallkonzept für Veranstaltungen
- § 10d. Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen
- 3. ABSCHNITT Abfallbehandlung
- § 11. Abfalltrennung
- § 12. Verwertung von Abfällen
- § 13.
- § 14.
- § 15.
- 4. ABSCHNITT Sammlung und Behandlung von Müll
- § 16. Öffentliche Müllabfuhr
- § 17. Einbezogene Liegenschaften
- § 18. Ausnahmen
- Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr
- § 19. Allgemeine Anforderungen
- § 19a. Ausnahmen
- § 19b. Gemeinsame Sammelbehälterstand- und Abholplätze im Umleersystem für mehrere Liegenschaften
- § 19c. Gemeinsame Sammelbehälterstandplätze im Abholsystem für mehrere Liegenschaften
- § 20. Benützung der Sammelbehälter
- § 20a. Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch
- § 21. Müllverdichter, Müllzerkleinerer
- § 22. Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und Abholungen
- § 22a. Änderung der Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und der Abholungen
- § 23. Eigentümerwechsel
- 5. ABSCHNITT
- § 24. Öffentliche Altstoffsammlung
- § 24a. Einbringung in Sammelbehälter
- § 24b.
- 6. Abschnitt
- § 25.
- § 26.
- § 27.
- § 28.
- § 29.
- § 30.
- § 31.
- § 32.
- § 33.
- 7. Abschnitt Abgabe
- § 34. Ermächtigung zur Einhebung einer Abgabe
- § 35. Abgabepflicht
- § 36. Berechnung der Jahresabgabe
- § 37. Änderung der Abgabe
- § 38. Abgabeschuldner und Haftungspflichtige
- § 39. Festsetzung der Abgabe
- § 40. Fälligkeit
- § 41. Einschränkung der Müllabfuhr
- 8. Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 42. Bauwerke auf fremdem Grund und Boden
- § 43. Kleingartenanlage mit Vertretung
- § 44. Dingliche Wirkung der Bescheide
- § 45. Behördliche Aufsicht, behördliche Aufträge
- § 46. Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht
- § 47. Strafbestimmungen
- § 48. Zuständigkeit; Beschwerden
- § 49.
- § 50. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 51. Übergangsbestimmungen
- § 52. In-Kraft-Treten
- § 53. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 54. Notifizierung
- Informationen für den Umweltbericht gemäß § 2b
- Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen im Sinne des § 2a Abs. 5
- Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können
- Maßnahmen die sich auf die Konzeptions-, Produktions- und Vertriebsphase auswirken können
- Maßnahmen, die sich auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können