LGBl.Nr. 66/2019
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken erlassen wird (LGBl.Nr. 66/2019)
- Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken erlassen wird (LGBl.Nr. 66/2019)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Ziele und Grundsätze
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Vorgaben für Vorhaben mit Auswirkungen auf den sehr guten hydromorphologischen Zustand der in der Anlage 1 ausgewiesenen Gewässerstrecken
- § 4 Vorgaben für Vorhaben in den in der Anlage 2 ausgewiesenen Gewässerstrecken mit besonderer gewässerökologischer Funktion
- § 5 Ausnahmen
- § 6 Schlussbestimmungen