LGBl.Nr. 99/2023
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 99/2023)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 99/2023)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Erlaubte Maßnahmen
- § 5 Ziel des Landschaftspflegeplans
- § 6 Landschaftspflegeplan
- § 7 Verweisungen
- § 8 Inkrafttreten