LGBl Nr 83/2012
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 25. Oktober 2012, mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für die Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund verlängert wird (LGBl Nr 83/2012)
- Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 25. Oktober 2012, mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für die Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund verlängert wird (LGBl Nr 83/2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2
- § 3