LGBl. Nr. 21/1973
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. Mai 1973 betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche durch Festsetzung von Schlachtungsfristen für auf Schlachttiermärkte, in Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen verbrachte Klauentiere (LGBl. Nr. 21/1973)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. Mai 1973 betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche durch Festsetzung von Schlachtungsfristen für auf Schlachttiermärkte, in Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen verbrachte Klauentiere (LGBl. Nr. 21/1973)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel