Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Dezember 1990 aufgrund der die Verkaufsstellen in der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal ganzjährig an Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 12.00 Uhr offengehalten werden dürfen (LGBl.Nr. 78/1990)