Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 67/1929

AT - Landesrecht Steiermark
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 29. Jänner 1929, betreffend die Verhinderung von Schädigungen der unter Artikel II, § 1, Absatz 1 und 2, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1928, B.G.Bl.Nr. 169, fallenden Naturdenkmale, die für den allgemeinen Besuch erschlossen sind, sowie betreffend den Befähigungsnachweis des Aufsichtspersonales, in dessen Begleitung der Besuch solcher Naturdenkmale erfolgen darf. (BGBl. Nr. 67/1929)

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