Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 21/2013

AT - Landesrecht Wien
Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien, betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung (LGBl. Nr. 21/2013)

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