Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP (LGBl. Nr. 7/2016)