Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 75/1990

AT - Landesrecht Oberösterreich
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. September 1990, womit zum Schutze des Karstwasservorkommens zwischen dem Gosaubach und dem Weißenbach in der Marktgemeinde Bad Goisern und der Gemeinde Gosau ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 75/1990)

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