LGBl. Nr. 60/1994
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Juni 1994, mit der zum Schutz des Grundwasservorkommens im Hausruckschotter des "Haager Rückens" im Bereich der Marktgemeinden Haag/H. und Eberschwang sowie der Gemeinden Geboltskirchen, Geiersberg und St. Marienkirchen/H. ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 60/1994)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Juni 1994, mit der zum Schutz des Grundwasservorkommens im Hausruckschotter des "Haager Rückens" im Bereich der Marktgemeinden Haag/H. und Eberschwang sowie der Gemeinden Geboltskirchen, Geiersberg und St. Marienkirchen/H. ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 60/1994)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel