LGBl.Nr. 59/2019
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Teichlboden“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 59/2019)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Teichlboden“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 59/2019)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Erlaubte Maßnahmen
- § 5 Ziel des Landschaftspflegeplans
- § 6 Landschaftspflegeplan
- § 7 Verweisungen
- § 8 Inkrafttreten