LGBl.Nr. 38/1998
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 1998, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 38/1998)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 1998, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 38/1998)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2