LGBl. Nr. 38/2000
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für land- und forstwirtschaftliche Betriebe [CELEX-Nr. 389L0391] (LGBl. Nr. 38/2000)
- Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für land- und forstwirtschaftliche Betriebe [CELEX-Nr. 389L0391] (LGBl. Nr. 38/2000)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 2. Inhalt
- § 3. Überprüfung und Anpassung
- § 4. Zuständige Personen
- § 5. Inkrafttreten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und - beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind