S.TZV 2025
Salzburger Tierzuchtverordnung 2025 – S.TZV 2025
- Salzburger Tierzuchtverordnung 2025 – S.TZV 2025
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Einleitung
- Allgemeines
- § 1
- Begriffsbestimmungen
- § 2
- 2. Abschnitt Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen
- Zuchtpopulation einer Rasse
- § 3
- Prüfeinsatz
- § 4
- Ausreichende eigene Zuchtpopulation
- § 5
- Anforderungen an Personal von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- § 6
- 3. Abschnitt Tätigwerden von anerkannten Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Jahresbericht
- § 7
- 4. Abschnitt Besamungswesen, Embryotransfer
- Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen
- § 8
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker
- § 9
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer
- § 10
- Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- § 11
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis
- § 12
- Übergangsbestimmungen
- § 13
- In- und Außerkrafttreten
- § 14