BauTG 2015
Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015
- Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- Geltungsbereich
- § 1
- Begriffsbestimmungen
- § 2
- 2. Abschnitt Allgemeine bautechnische Bestimmungen
- Allgemeine Anforderungen
- § 3
- Gestaltung
- § 4
- Bauprodukte
- § 5
- Richtlinien und Regelwerke
- § 6
- 1. Unterabschnitt Mechanische Festigkeit, Standsicherheit
- Allgemeine Anforderung
- § 7
- 2. Unterabschnitt Brandschutz
- Allgemeine Anforderung
- § 8
- Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall
- § 9
- Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage
- § 10
- Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere bauliche Anlagen
- § 11
- Fluchtwege
- § 12
- Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall
- § 13
- 3. Unterabschnitt Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Allgemeine Anforderung
- § 14
- Sanitäreinrichtungen
- § 15
- Ab- und Niederschlagswässer, sonstige Abflüsse
- § 16
- Abfälle
- § 17
- Abgase von Feuerstätten
- § 18
- Schutz vor Feuchtigkeit
- § 19
- Wasserversorgung
- § 20
- Nutzwasser
- § 21
- Schutz vor gefährlichen Immissionen
- § 22
- Belichtung, Beleuchtung
- § 23
- Belüftung, Beheizung
- § 24
- Niveau und Höhe der Räume
- § 25
- Lagerung gefährlicher Stoffe
- § 26
- 4. Unterabschnitt Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit
- Allgemeine Anforderung an die Nutzungssicherheit
- § 27
- Erschließung
- § 28
- Schutz vor Unfällen
- § 29
- Blitzschutz
- § 30
- Allgemeine Anforderung an die Barrierefreiheit
- § 31
- 5. Unterabschnitt Schallschutz
- Allgemeine Anforderung
- § 32
- 6. Unterabschnitt Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung, Wärmeschutz
- Allgemeine Anforderung
- § 33
- Fossile Wärmebereitstellungsanlagen
- § 33a
- 3. Abschnitt Besondere bautechnische Bestimmungen
- Bautechnische Regelwerke
- § 33b
- 3. Abschnitt Besondere bautechnische Bestimmungen
- 1. Unterabschnitt Ausstattungsvorschriften
- Wohnungen
- § 34
- Bauten mit mehr als fünf Wohnungen
- § 35
- Bauerleichterungen für Start- und Übergangswohnungen
- § 35a
- Kinderspielplätze für Kleinkinder
- § 36
- Gebäudeautomatisierung und -steuerung
- § 37
- Lade- und Netzinfrastruktur
- § 37a
- 2. Unterabschnitt Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- § 38
- Situierung der Stellplätze
- § 39
- Ein- und Ausfahrten; Zu- und Abfahrten
- § 40
- 2a. Unterabschnitt Grünflächen
- Grünflächenzahl
- § 40a
- 3. Unterabschnitt Sonstige bauliche Anlagen und Maßnahmen
- Einfriedungen
- § 41
- Stütz- und Futtermauern
- § 42
- Mist-, Dünger-, Jauche- und Güllegruben
- § 43
- Veränderung der Höhenlage eines Grundstückes
- § 44
- Abbruch von Bauten und sonstigen baulichen Anlagen
- § 45
- 4. Abschnitt Ausnahmen und Ausgleichsabgaben
- 1. Unterabschnitt Ausnahmen
- Ausnahmen von bautechnischen Anforderungen
- § 46
- Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung
- § 47
- Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen
- § 48
- Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen
- § 49
- Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung der Ladeinfrastruktur
- § 49a
- 2. Unterabschnitt Ausgleichsabgaben
- Ausgleichsabgabe für nicht zu errichtende Kinderspielplätze
- § 50
- Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze
- § 51
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Bereitstellung von Informationen
- § 52
- Energieatlas
- § 52a
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 53
- Strafbestimmungen
- § 54
- Umsetzungs- und Notifikationshinweise
- § 55
- In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
- § 56
- Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
- § 57