LGBl.Nr. 55/2017
Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2017, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Pauschalbeträge für Zusatzleistungen in Form von Geldleistungen festgelegt werden (LGBl.Nr. 55/2017)
- Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2017, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Pauschalbeträge für Zusatzleistungen in Form von Geldleistungen festgelegt werden (LGBl.Nr. 55/2017)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Geltungsbereich; Leistungszweck
- § 2
- Grundsätze der Leistungsgewährung
- § 3
- Notwendige Erstausstattung mit Einrichtungsgegenständen
- § 4
- Erstmalige Anschaffung von notwendigen Haushaltsgeräten
- § 5
- Erstmalige Anschaffung von Hausrat
- § 6
- Inkrafttreten