LGBl.Nr. 45/2023
Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023 (LGBl.Nr. 45/2023)
- Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023 (LGBl.Nr. 45/2023)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich, Grundsätze, Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Dienstpostenpläne von Gemeinden ohne Verwaltungsgemeinschaft
- § 2 Einwohnerzahl
- § 3 Dienstpostengruppen
- § 4 Umreihung in einer Dienstpostengruppe
- § 5 Gemeinden bis 500 Einwohner
- § 6 Gemeinden mit 501 bis 1.000 Einwohner
- § 7 Gemeinden mit 1.001 bis 1.500 Einwohner
- § 8 Gemeinden mit 1.501 bis 2.000 Einwohner
- § 9 Gemeinden mit 2.001 bis 2.500 Einwohner
- § 10 Gemeinden mit 2.501 bis 3.500 Einwohner
- § 11 Gemeinden mit 3.501 bis 4.500 Einwohner
- § 12 Gemeinden mit 4.501 bis 7.000 Einwohner
- § 13 Gemeinden mit 7.001 bis 10.000 Einwohner
- § 14 Gemeinden mit 10.001 bis 15.000 Einwohner
- § 15 Gemeinden mit 15.001 bis 22.000 Einwohner
- § 16 Gemeinden über 22.000 Einwohner
- § 17 Gemeinden über 7.001 Einwohner
- 3. Abschnitt Dienstpostenpläne von Gemeinden mit einer Verwaltungsgemeinschaft
- § 18 Verwaltungsgemeinschaften nach § 13 Oö. Gemeindeordnung 1990
- § 19 Festsetzung des Dienstpostens innerhalb des Dienstpostenplanrahmens
- § 20 Einwohnerzahl
- § 21 Dienstrechtliche Einreihung innerhalb des Dienstpostenplanrahmens
- § 22 Bis 2.000 Einwohner
- § 23 Von 2.001 bis 4.500 Einwohner
- § 24 Von 4.501 bis 7.000 Einwohner
- § 25 Von 7.001 bis 10.000 Einwohner
- § 26 Von 10.001 bis 16.500 Einwohner
- § 27 Ab 16.501 Einwohner
- 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 28 Reihung der Dienstposten
- § 29 Sonderregelungen
- § 30 Dienstpostenplanänderungen
- § 31 Schluss- und Übergangsbestimmungen