LGBl. 5025-11
NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl. 5025-11)
- NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl. 5025-11)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück
- Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt
- Abgrenzungen
- § 1
- Geltungsbereich
- § 1a
- Sprachliche Gleichbehandlung
- § 2
- Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen
- § 3
- Gründung und Erhaltung der Schulen
- 2. Abschnitt
- Schulpflicht
- § 4
- Schulpflichtiger Personenkreis
- § 5
- Erfüllung der Schulpflicht
- § 6
- (entfällt)
- § 7
- Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht
- § 8
- (entfällt)
- 3. Abschnitt
- Freiwilliger Berufsschulbesuch
- § 9
- Voraussetzungen und Rechtsstellung
- II. Hauptstück
- Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 10
- Allgemeine Zugänglichkeit; Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
- § 11
- Lehrpläne
- § 11a
- Lehrplanautonomie
- § 12
- Lehrer
- § 13
- Klassenschülerzahl
- § 14
- Schuljahr
- § 15
- Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr
- § 16
- Unterrichtsstunden
- § 16a
- Ortsungebundener Unterricht
- 2. Abschnitt
- Berufsschulen
- § 17
- Fachrichtungen und Organisationsformen
- § 18
- Lehrplan
- 3. Abschnitt
- Fachschulen
- § 19
- Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau
- § 20
- Lehrplan
- III. Hauptstück
- Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt
- Aufnahme in die Schule
- § 21
- Aufnahme
- § 22
- Aufnahme in die Berufsschule
- § 23
- Aufnahme in die Fachschule
- § 24
- Eignungsprüfung
- § 25
- Durchführung der Eignungsprüfungen
- § 26
- Prüfungsergebnis
- § 27
- Aufnahmeverfahren
- 2. Abschnitt
- Unterrichtsordnung
- § 28
- Klassenbildung, Lehrfächerverteilung
- § 29
- Stundenplan
- § 30
- Pflichtgegenstände
- § 31
- Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
- § 32
- Schulveranstaltungen
- § 33
- Unterrichtsmittel; Eignungserklärung
- § 34
- Unterrichtssprache
- 3. Abschnitt
- Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung
- § 35
- Unterrichtsarbeit
- § 36
- Leistungsbeurteilung
- § 37
- Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
- § 38
- Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
- § 39
- Beurteilung des Verhaltens in der Schule
- § 40
- Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
- § 40a
- Abschlußprüfung zur Mittleren Reife
- § 40b
- Berufsbezeichnung
- § 41
- Wiederholungsprüfung
- 4. Abschnitt
- Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches
- § 42
- Aufsteigen
- § 43
- Wiederholen von Schulstufen
- § 44
- Höchstdauer des Schulbesuches
- § 45
- Beendigung des Schulbesuches
- 5. Abschnitt
- Schulordnung
- § 46
- Pflichten der Schüler
- § 47
- Schulordnung und Hausordnung
- § 48
- Fernbleiben von der Schule
- § 49
- Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen
- § 50
- Mitwirkung der Schule an der Erziehung
- § 51
- Zusammenarbeit
- § 52
- Ausschluß eines Schülers
- 6. Abschnitt
- Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen
- § 53
- Lehrer
- § 54
- Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben
- § 55
- Klassenvorstand
- § 56
- Schulleiter
- § 56a
- Abteilungsvorstehung
- § 57
- Lehrerkonferenzen
- 7. Abschnitt
- Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft
- § 57a
- Schule und Schüler
- § 58
- Schülermitverwaltung
- § 59
- Schülervertreter, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter
- § 59a
- Landesschülervertretung
- § 60
- Erziehungsberechtigte; Pflichten der Erziehungsberechtigten
- § 61
- Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
- § 62
- Elternvereine
- § 63
- Schulgemeinschaftsausschuß
- § 64
- Erweiterte Schulgemeinschaft
- § 65
- (entfällt)
- 8. Abschnitt
- Verfahrensbestimmungen
- § 66
- Vertretung durch die Erziehungsberechtigten; Handlungsfähigkeit des minderjährigen Schülers
- § 67
- Verfahren
- § 68
- Parteien, Ermittlungsverfahren
- § 69
- Provisorialverfahren (Widerspruch)
- § 70
- Zustellung
- § 71
- Entscheidungspflicht
- § 71a
- Fristberechnung
- § 72
- Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
- IV. Hauptstück
- Schulerhaltung, Teilrechtsfähigkeit, Schulverwaltung, Schulaufsicht
- 1. Abschnitt
- Gründung, Erhaltung, Auflassung und Teilrechtsfähigkeit von öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- § 73
- Gründung und Auflassung von Schulen
- § 74
- Schulerhaltung
- § 75
- Ende der Erhaltungspflicht
- § 75a
- Teilrechtsfähigkeit im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union
- 2. Abschnitt
- Schulbehörde
- § 76
- Behördenzuständigkeit
- § 77
- Schulaufsichtsorgane
- 3. Abschnitt
- Landwirtschaftlicher Schulbeirat
- § 78
- Einrichtung und Aufgabe
- § 79
- Zusammensetzung
- § 80
- Funktionsdauer und Konstituierung
- § 81
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 82
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 83
- Geschäftsführung
- V. Hauptstück
- Errichtung und Führung von privaten Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen
- 1. Abschnitt
- Abgrenzungen
- § 84
- Begriffsbestimmung
- § 85
- Aufnahme in Privatschulen
- 2. Abschnitt
- Allgemeine Voraussetzungen
- § 86
- Schulerhalter
- § 87
- Leiter und Lehrer
- § 88
- Schulräume und Lehrmittel
- § 89
- Anzeige und Untersagung der Führung
- § 90
- Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung
- § 91
- Bezeichnung von Privatschulen
- § 92
- Schülerheime
- 3. Abschnitt
- Öffentlichkeitsrecht
- § 93
- Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
- § 94
- Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes
- § 95
- Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes
- 4. Abschnitt
- Aufsicht
- § 96
- Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht
- VI. Hauptstück
- Schlußbestimmungen
- § 97
- Strafbestimmungen
- § 98
- Übergangsbestimmungen
- § 99
- Schulversuche
- § 100
- Anzeigeverfahren
- § 101
- Freiheit von Landesverwaltungsabgaben
- § 102
- Inkrafttreten; Aufhebung bisheriger Vorschriften