NÖ BSG
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- NÖ BSG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Zielsetzung
- § 2
- Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
- § 3
- Begriffsbestimmungen
- § 4
- Grundlagenforschung
- § 5
- Duldungs- und Auskunftspflichten
- § 6
- Versuche und Beratung
- § 7
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Klärschlamm, Kompost, sowie Abwässern und Rückständen aus der Wein- und Obstbereitung
- § 8
- Klärschlammverordnung
- § 9
- Abgabe und Abnahme von Klärschlamm
- § 10
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Senkgrubeninhalten
- § 11
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Gärrückständen
- § 12
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Rückständen aus der Reinigung von Rohstoffen aus ausschließlich landwirtschaftlicher Produktion
- § 13
- Voraussetzungen für die Aufbringung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial
- § 14
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Bankettschälgut
- § 15
- Voraussetzungen für die Aufbringung von Gerinne- und Teichräumgut
- § 16
- Voraussetzung für die Aufbringung von sonstigen Materialien
- § 17
- Überwachung
- § 18
- Zuständigkeit
- § 19
- Übertretungen und Strafen
- § 20
- Sonstige Maßnahmen
- § 21
- Umgesetzte EG-Richtlinien