LGBl.Nr. 32/2021
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird (LGBl.Nr. 32/2021)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird (LGBl.Nr. 32/2021)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Aufhebung
- § 2
- Inkrafttreten