LLPV-WO
Verordnung der Landesregierung vom 1. Juni 1999, mit der (LLPV-WO)
- Verordnung der Landesregierung vom 1. Juni 1999, mit der (LLPV-WO)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- I. Hauptstück
- Abschnitt I Zentralwahlausschuß
- § 1
- Bildung
- Abschnitt II Dienststellenwahlausschüsse
- § 12
- Bildung
- § 15
- Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder
- Abschnitt III Wahl der Dienststellenausschüsse
- § 17
- Wahlausschreibung
- § 18
- Wahlkundmachung
- § 19
- Verzeichnis der Lehrer
- § 19a
- Ausfolgung von Abschriften
- § 20
- Wählerliste
- § 21
- Auflegung
- § 23
- Wahlvorschläge
- § 24
- Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen
- § 26
- Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 27
- Kundmachung der Wahlvorschläge
- § 28
- Wahlvorbereitung
- § 41
- Kundmachung des vorläufigen Wahlergebnisses
- II. Hauptstück
- Abschnitt I Wahlausschüsse
- § 54
- Zentralwahlausschüsse und Dienststellenwahlausschüsse
- Abschnitt II Wahl der Dienststellenausschüsse und der Zentralausschüsse
- § 55
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse und des Zentralausschusses für Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen
- § 57
- Dienststellenwahlausschüsse