K-UAG
Gesetz über Untersuchungsauschüsse des Kärntner Landtages - K-UAG
- Gesetz über Untersuchungsauschüsse des Kärntner Landtages - K-UAG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Einrichtung von Untersuchungsausschüssen
- § 1 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
- § 2 Mitglieder des Untersuchungsausschusses
- 2. Abschnitt Organe von Untersuchungsausschüssen
- § 3 Obmann und Stellvertretender Obmann des Untersuchungsausschusses
- § 4 Aufgaben des Obmanns
- § 5 Bestellung des Rechtsbeistandes
- § 6 Voraussetzungen für die Bestellung und Stellung als Rechtsbeistand
- § 7 Aufgaben des Rechtsbeistandes
- 3. Abschnitt Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen
- § 8 Beschlusserfordernisse
- § 9 Nichtöffentlichkeit oder Vertraulichkeit von Sitzungen
- § 9a Geheimnisschutz
- § 10 Anwendung der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages
- 4. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen zur Beweisaufnahme
- § 11 Beweisaufnahme
- § 12 Beweisbeschlüsse
- § 13 Ergänzende Beweisanforderungen
- § 14 Unterrichtung über Beweisbeschlüsse und ergänzende Beweisanforderungen
- § 15 Ladung von Auskunftspersonen mit Beschluss
- § 16 Ladung von Auskunftspersonen auf Verlangen
- § 17 Inhalt und Ausfertigung der Ladung
- 5. Abschnitt Befragung von Auskunftspersonen
- § 18 Rechte und Pflichten von Auskunftspersonen
- § 19 Unzulässigkeit der Befragung als Auskunftsperson
- § 20 Aussagepflicht der öffentlich Bediensteten und Verständigung der Dienstbehörde oder des Dienstgebers
- § 20a Aussagepflicht der Organe von landesgesetzlich eingerichteten Anstalten und Fonds
- § 21 Folgen des Ausbleibens von Auskunftspersonen
- § 22 Befragung von Auskunftspersonen
- § 23 Belehrung der Auskunftspersonen
- § 24 Einleitende Stellungnahme
- § 25 Worterteilung bei Befragungen
- § 26 Zulässigkeit von Fragen an Auskunftspersonen
- § 27 Einsichtnahme in Akten und Unterlagen
- § 28 Aussageverweigerungsgründe
- § 29 Glaubhaftmachung der Gründe für die Aussageverweigerung
- § 30 Vertrauensperson
- § 31 Öffentlichkeit der Befragung
- § 32 Einwendungen gegen die Niederschrift
- 6. Abschnitt Sonstige Maßnahmen der Beweisaufnahme
- § 33 Schriftliche Äußerungen
- § 34 Beweiserhebungen und Vorlage von Akten und Unterlagen durch Behörden
- § 34a Vorlage von Akten und Unterlagen durch landesnahe Rechtsträger
- § 35 Stellungnahme des Landesrechnungshofes
- § 36 Beweis durch Sachverständige
- § 37 Bestellung zum und Stellung als Sachverständiger
- § 38 Einsichtnahme in Akten und Unterlagen durch Sachverständige
- § 39 Augenschein
- 7. Abschnitt Ende der Beweisaufnahme und Berichterstattung
- § 40 Ende der Beweisaufnahme
- § 41 Berichterstattung
- 8. Abschnitt Kostenersätze
- § 42 Kostenersatz für Auskunftspersonen
- § 43 Kostenersatz für Sachverständige
- 9. Abschnitt Sanktionen
- § 44 Beugemittel
- § 45 Falsche Beweisaussage
- § 45a Verletzung des Geheimnisschutzes
- 10. Abschnitt Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
- § 46 Streitigkeit betreffend die Vorlage von Akten und Unterlagen
- § 47 Anfechtung von Entscheidungen des Präsidenten des Landtages betreffend die Freigabe von Informationen
- § 48 Senatszuständigkeit
- § 49 Gemeinsame Verfahrensbestimmungen
- 11. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 50 Sprachliche Gleichbehandlung
- Artikel XV ( LGBl Nr 25/2017 ) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- Artikel IV
- ( LGBl Nr 18/2024 ) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen