Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Dezember 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018 (LGBl.Nr. 69/2017)