FlUGG
Gesetz über die Erhebung einer Fleischuntersuchungsgebühr (FlUGG)
- Gesetz über die Erhebung einer Fleischuntersuchungsgebühr (FlUGG)
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- § 1*) Gegenstand der Gebühr
- § 2*) Höhe der Gebühr
- § 3*) Gebührenschuldner und Entstehung der Gebührenschuld
- § 4*) Besondere Verfahrensbestimmungen und Fälligkeit der Gebühr
- § 5*) Pflichten des Aufsichtsorgans
- § 6*) Ausgleichskassa
- § 7*) Abrechnung mit den Aufsichtsorganen
- § 8*) Beirat
- § 9*) Inkrafttretensbestimmungen