LGBl.Nr. 104/2024
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. Dezember 2024, mit der Bauschbeträge für den Ersatz der den Gemeinden aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsenden Kosten festgelegt werden (LGBl.Nr. 104/2024)
- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. Dezember 2024, mit der Bauschbeträge für den Ersatz der den Gemeinden aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsenden Kosten festgelegt werden (LGBl.Nr. 104/2024)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Festsetzung des Bauschbetrages
- § 2 Berechnung