Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. September 1999, mit der im Bundesland Burgenland Behörden bestimmt werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben (LGBl.Nr. 56/1999)