LGBl Nr 41/2026
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 2026, mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden (LGBl Nr 41/2026)
- Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 2026, mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden (LGBl Nr 41/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Bezüge jener Landesbediensteten, die nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegen
- Gehalt der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes
- § 1
- Zulagen der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes
- § 2
- Monatsentgelt und Verwaltungsdienstzulage der Vertragsbediensteten
- § 3
- Zulagen- und Nebengebührenberechnung
- § 4
- Gehalt der Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes, die nicht unter § 25 Abs 1 S.LVwGG fallen
- § 5
- Entlohnung der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen
- § 6
- 2. Abschnitt Bezüge jener Landesbediensteten, die dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegen
- Einkommen der Bediensteten im Einkommensschema 1
- § 7
- Einkommen der Bediensteten im Einkommensschema 2
- § 8
- Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
- § 9
- Erhöhung der Sonderentgelte
- § 10
- In- und Außerkrafttreten
- § 11