Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl.Nr. 94/2022)