LGBl.Nr. 97/1991
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 1991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 97/1991)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 1991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 97/1991)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Bezirk Eisenstadt-Umgebung
- II. Bezirk Güssing
- III. Bezirk Jennersdorf
- IV. Bezirk Mattersburg
- V. Bezirk Neusiedl am See
- VI. Bezirk Oberpullendorf
- VII. Bezirk Oberwart
- I. Bezirk Eisenstadt-Umgebung
- II. Bezirk Güssing
- III. Bezirk Jennersdorf
- IV. Bezirk Mattersburg
- V. Bezirk Neusiedl am See
- VI. Bezirk Oberpullendorf
- VII. Bezirk Oberwart