LGBl.Nr. 56/2026
Bauunterlagenverordnung 2026 (LGBl.Nr. 56/2026)
- Bauunterlagenverordnung 2026 (LGBl.Nr. 56/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Inhalt der Bauunterlagen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- § 1
- Bauunterlagen für Neu- und Zubauten von Gebäuden
- § 2
- Bauunterlagen für Umbauten und sonstige Änderungen von Gebäuden
- § 3
- Bauunterlagen für die Errichtung und Änderung sonstiger baulicher Anlagen
- 2. Abschnitt Inhalt der Bauunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
- § 4
- Bauunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
- § 5
- Bauunterlagen für die Errichtung, Anbringung oder Änderung von Solarenergieanlagen
- § 6
- Bauunterlagen in Verfahren zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bestandes
- 3. Abschnitt Form der Planunterlagen
- § 7
- Physische Planunterlagen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- § 8
- Digitale Planunterlagen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- § 9
- Planunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
- § 10
- Planunterlagen in Verfahren zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bestandes
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 11
- Umsetzung von Unionsrecht
- § 12
- Inkrafttreten, Übergangsrecht