LGBl.Nr. 46/1993
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Mai 1993, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner aufgrund der Burgenländischen Gemeindeordnung gebildeten Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 46/1993)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Mai 1993, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner aufgrund der Burgenländischen Gemeindeordnung gebildeten Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 46/1993)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2