BGBl. III Nr. 16/2019
Durchführungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (BGBl. III Nr. 16/2019)
- Durchführungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (BGBl. III Nr. 16/2019)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Gegenstand
- Artikel 2
- Voraussetzungen für die Zusammenarbeit
- Artikel 3
- Einzelheiten der Durchführung der Zusammenarbeit
- Artikel 4
- Verantwortlichkeiten
- Artikel 5
- Schlussbestimmungen
- Luftlageaustausch
- Koordination sowie taktische Kontrolle
- Fliegerische Verfahren
- Einstufungen und Symbolik
- Unterstützungsmaßnahmen