ZaDiG 2018
Zahlungsdienstegesetz 2018 – ZaDiG 2018
- Zahlungsdienstegesetz 2018 – ZaDiG 2018
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffe
- § 1. Gegenstand
- § 2. Anwendungsbereich
- § 3. Ausnahmen
- § 4. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Zugang zu Zahlungsinfrastruktur
- § 5. Zugang zu Zahlungssystemen
- § 5a. Bedingungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen
- § 6. Zugang zu Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden
- 2. Hauptstück Zahlungsdienstleister
- 1. Abschnitt Konzession für Zahlungsinstitute
- § 7. Erfordernis und Umfang der Konzession
- § 8. Erfordernis einer Haftpflichtversicherung für Zahlungsauslösedienste
- § 9. Konzessionsantrag
- § 10. Konzessionserteilung
- § 11. Rücknahme der Konzession
- § 12. Erlöschen der Konzession
- § 13. Firmenbuch und Zahlungsinstitutsregister
- § 14. Änderung der Konzessionsgrundlagen
- § 15. Registrierungsantrag für Kontoinformationsdienste
- 2. Abschnitt Anforderungen und Ordnungsvorschriften für den aufrechten Betrieb
- § 16. Eigenmittel
- § 17. Berechnung der Eigenmittel
- § 18. Sicherung der Kundengelder
- § 19. Beteiligungskontrolle
- § 20. Organisatorische Anforderungen, Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten
- § 21. Auslagerung von Aufgaben
- § 22. Agenten
- § 23. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen
- § 24. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
- § 25. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- § 26. Meldewesen
- 3. Abschnitt Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie grenzüberschreitende Aufsicht
- § 27. Zahlungsinstitute aus Mitgliedstaaten in Österreich
- § 28. Österreichische Zahlungsinstitute in Mitgliedstaaten
- § 29. Aufsicht im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- § 30. Maßnahmen bei Rechtsverstößen und Sicherungsmaßnahmen
- § 31. Zuständigkeit der EBA
- 3. Hauptstück Transparenz der Vertragsbedingungen und Informationspflichten für Zahlungsdienste
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 32. Anwendungsbereich des Hauptstücks
- § 33. Entgelte für Informationen
- § 34. Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
- § 35. Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- § 36. Währung und Währungsumrechnung
- § 37. Informationen über zusätzliche Entgelte oder Ermäßigungen
- § 38. Verpflichtung zur Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte
- 2. Abschnitt Einzelzahlungen
- § 39. Anwendungsbereich
- § 40. Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
- § 41. Informationen und Vertragsbedingungen
- § 42. Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
- § 43. Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister durch einen Zahlungsauslösedienst
- § 44. Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
- § 45. Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
- 3. Abschnitt Rahmenverträge
- § 46. Anwendungsbereich
- § 47. Allgemeine Vorabunterrichtung
- § 48. Informationen und Vertragsbedingungen
- § 49. Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen
- § 50. Änderungen der Vertragsbedingungen
- § 51. Ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags
- § 52. Information vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
- § 53. Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- § 54. Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- 4. Hauptstück Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 55. Anwendungsbereich
- § 56. Entgelte
- § 57. Ausnahmen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- 2. Abschnitt Autorisierung von Zahlungsvorgängen
- § 58. Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- § 59. Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrages
- § 60. Zahlungsauslösedienste
- § 61. Kontoinformationsdienste
- § 62. Sperrung eines Zahlungsinstruments und Begrenzung des Zugangs zu Zahlungskonten
- § 63. Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
- § 64. Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente
- § 65. Anzeige und Korrektur nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
- § 66. Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 67. Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- § 68. Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- § 69. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist
- § 70. Erstattung eines vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- § 71. Verfahren zur Erstattung eines vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- 3. Abschnitt Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 72. Eingang von Zahlungsaufträgen
- § 73. Ablehnung von Zahlungsaufträgen
- § 74. Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen
- § 75. Transfer des Betrags in voller Höhe
- 4. Abschnitt Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum
- § 76. Anwendungsbereich
- § 77. Ausführungsfrist und Verfügbarkeit
- § 78. Wertstellungsdatum
- 5. Abschnitt Haftung
- § 79. Fehlerhafter Kundenidentifikator
- § 80. Haftung der Zahlungsdienstleister für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 81. Haftung von Zahlungsauslösediensten für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 82. Zusätzliche Entschädigung
- § 83. Regress
- § 84. Haftungsausschluss für ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
- 6. Abschnitt Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken
- § 85. Umgang mit operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken
- § 86. Meldung von Vorfällen
- § 87. Authentifizierung
- 5. Hauptstück Aufsicht, Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
- 1. Abschnitt Aufsicht
- § 88. Zuständige Behörde
- § 89. Kostenbestimmung
- § 90. Datenschutz
- § 91. Berufsgeheimnis
- § 92. Internationaler Informationsaustausch
- § 93. Untersuchungen und Prüfungen
- § 94. Aufsichtsmaßnahmen und Veröffentlichungen
- § 95. Berichtspflicht von Abschlussprüfern
- 2. Abschnitt Alternative Streitbeilegungsverfahren
- § 96. Beschwerden
- § 97. Beschwerdeverfahren beim Zahlungsdienstleister
- § 98. Alternative Streitbeilegung – Schlichtungsstelle
- 3. Abschnitt Straf- und Verfahrensbestimmungen
- § 99. Strafbestimmungen
- § 100. Strafbestimmungen für Verantwortliche (§ 9 VStG)
- § 101. Strafbestimmungen für Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Zahlungen
- § 101a. Strafbestimmungen für Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfungen
- § 102. Strafbestimmung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- § 103. Besondere Verfahrensbestimmungen
- § 104. Strafbestimmung aufgrund fehlender Konzession
- § 105. Veröffentlichung von Verwaltungsübertretungen und Geldstrafen
- 4. Abschnitt Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen
- § 106. Allgemeine Vorschriften
- § 107. Eröffnungsantrag
- § 108. Aufsichtsperson
- § 109. Rechtswirkungen
- § 110. Besondere Regelungen
- § 111. Antrag auf Befreiung
- § 112. Anordnungen der Aufsichtsperson
- § 113. Erlöschen der Geschäftsaufsicht
- § 114. Öffentliche Bekanntmachungen
- 6. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 115. Übergangsbestimmungen
- § 116. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 117. Verweise
- § 117a. Umsetzungshinweis
- § 118. Vollziehung
- § 119. Inkrafttreten
- § 120. Außerkrafttreten
- Artikel 1 Umsetzungshinweis
- Artikel 3 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 201/2021 zu den §§ 86, 99 und 105, BGBl. I Nr. 17/2018 )