BGBl. Nr. 40/1980
Übersetzung (BGBl. Nr. 40/1980)
- Übersetzung (BGBl. Nr. 40/1980)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- TEIL I EINLEITUNG
- Artikel 1
- Geltungsbereich dieses Übereinkommens
- Artikel 2
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 3
- Nicht in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende internationale Übereinkünfte
- Artikel 4
- Nichtrückwirkung dieses Übereinkommens
- Artikel 5
- Gründungsverträge internationaler Organisationen und im Rahmen einer internationalen Organisation angenommene Verträge
- TEIL II ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN VON VERTRÄGEN
- ABSCHNITT 1: ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
- Artikel 6
- Vertragsfähigkeit der Staaten
- Artikel 7
- Vollmacht
- Artikel 8
- Nachträgliche Bestätigung einer ohne Ermächtigung vorgenommenen Handlung
- Artikel 9
- Annehmen des Textes
- Artikel 10
- Festlegung des authentischen Textes
- Artikel 11
- Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein
- Artikel 12
- Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Unterzeichnung
- Artikel 13
- Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Austausch der einen Vertrag bildenden Urkunden
- Artikel 14
- Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
- Artikel 15
- Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Beitritt
- Artikel 16
- Austausch oder Hinterlegung von Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden
- Artikel 17
- Zustimmung, durch einen Teil eines Vertrags gebunden zu sein, sowie Wahl zwischen unterschiedlichen Bestimmungen
- Artikel 18
- Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln
- ABSCHNITT 2: VORBEHALTE
- Artikel 19
- Anbringen von Vorbehalten
- Artikel 20
- Annahme von Vorbehalten und Einsprüche gegen Vorbehalte
- Artikel 21
- Rechtswirkungen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Artikel 22
- Zurückziehen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Artikel 23
- Verfahren bei Vorbehalten
- ABSCHNITT 3: INKRAFTTRETEN UND VORLÄUFIGE ANWENDUNG VON VERTRÄGEN
- Artikel 24
- Inkrafttreten
- Artikel 25
- Vorläufige Anwendung
- TEIL III EINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
- ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN
- Artikel 26
- Pacta sunt servanda
- Artikel 27
- Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen
- ABSCHNITT 2: ANWENDUNG VON VERTRÄGEN
- Artikel 28
- Nichtrückwirkung von Verträgen
- Artikel 29
- Räumlicher Geltungsbereich von Verträgen
- Artikel 30
- Anwendung aufeinanderfolgender Verträge über denselben Gegenstand
- ABSCHNITT 3: AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
- Artikel 31
- Allgemeine Auslegungsregel
- Artikel 32
- Ergänzende Auslegungsmittel
- Artikel 33
- Auslegung von Verträgen mit zwei oder mehr authentischen Sprachen
- ABSCHNITT 4: VERTRÄGE UND DRITTSTAATEN
- Artikel 34
- Allgemeine Regel betreffend Drittstaaten
- Artikel 35
- Verträge zu Lasten von Drittstaaten
- Artikel 36
- Verträge zugunsten von Drittstaaten
- Artikel 37
- Aufhebung oder Änderung der Pflichten oder Rechte von Drittstaaten
- Artikel 38
- Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden
- TEIL IV ÄNDERUNG UND MODIFIKATION VON VERTRÄGEN
- Artikel 39
- Allgemeine Regel über die Änderung von Verträgen
- Artikel 40
- Änderung mehrseitiger Verträge
- Artikel 41
- Übereinkünfte zur Modifikation mehrseitiger Verträge zwischen einzelnen Vertragsparteien
- TEIL V UNGÜLTIGKEIT, BEENDIGUNG UND SUSPENDIERUNG VON VERTRÄGEN
- ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 42
- Gültigkeit und Weitergeltung von Verträgen
- Artikel 43
- Pflichten, die das Völkerrecht unabhängig von einem Vertrag auferlegt
- Artikel 44
- Trennbarkeit von Vertragsbestimmungen
- Artikel 45
- Verlust des Rechtes, Gründe dafür geltend zu machen, einen Vertrag als ungültig zu erklären, ihn zu beenden, von ihm zurückzutreten oder ihn zu suspendieren
- ABSCHNITT 2: UNGÜLTIGKEIT VON VERTRÄGEN
- Artikel 46
- Innerstaatliche Bestimmungen über die Zuständigkeit zum Abschluß von Verträgen
- Artikel 47
- Besondere Beschränkungen der Ermächtigung, die Zustimmung eines Staates zum Ausdruck zu bringen
- Artikel 48
- Irrtum
- Artikel 49
- Betrug
- Artikel 50
- Bestechung eines Staatenvertreters
- Artikel 51
- Zwang gegen einen Staatenvertreter
- Artikel 52
- Zwang gegen einen Staat durch Drohung mit oder Anwendung von Gewalt
- Artikel 53
- Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- ABSCHNITT 3: BEENDIGUNG UND SUSPENDIERUNG VON VERTRÄGEN
- Artikel 54
- Beendigung eines Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Artikel 55
- Abnahme der Zahl der Vertragsparteien eines mehrseitigen Vertrags auf weniger als die für sein Inkrafttreten erforderliche Zahl
- Artikel 56
- Kündigung eines Vertrags oder Rücktritt von einem Vertrag, der keine Bestimmung über Beendigung, Kündigung oder Rücktritt enthält
- Artikel 57
- Suspendierung eines Vertrags auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Artikel 58
- Suspendierung eines mehrseitigen Vertrags auf Grund einer Übereinkunft zwischen einzelnen Vertragsparteien
- Artikel 59
- Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags durch Abschluß eines späteren Vertrags
- Artikel 60
- Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge Vertragsverletzung
- Artikel 61
- Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
- Artikel 62
- Grundlegende Änderung der Umstände
- Artikel 63
- Abbruch der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen
- Artikel 64
- Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- ABSCHNITT 4: VERFAHREN
- Artikel 65
- Verfahren bei Ungültigkeit oder Beendigung eines Vertrags, beim Rücktritt von einem Vertrag oder bei Suspendierung eines Vertrags
- Artikel 66
- Verfahren zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beilegung oder zum Vergleich
- Artikel 67
- Urkunden zur Ungültigerklärung oder Beendigung eines Vertrags, zum Rücktritt von einem Vertrag oder zur Suspendierung eines Vertrags
- Artikel 68
- Rücknahme von Notifikationen und Urkunden nach den Artikeln 65 und 67
- ABSCHNITT 5: FOLGEN DER UNGÜLTIGKEIT, DER BEENDIGUNG ODER DER SUSPENDIERUNG EINES VERTRAGS
- Artikel 69
- Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags
- Artikel 70
- Folgen der Beendigung eines Vertrags
- Artikel 71
- Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags, der im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht
- Artikel 72
- Folgen der Suspendierung eines Vertrags
- TEIL VI VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
- Artikel 73
- Fälle der Staatennachfolge, der Verantwortlichkeit der Staaten und des Ausbruchs von Feindseligkeiten
- Artikel 74
- Diplomatische und konsularische Beziehungen und der Abschluß von Verträgen
- Artikel 75
- Fall eines Aggressorstaates
- TEIL VII DEPOSITÄR, NOTIFIKATIONEN, BERICHTIGUNGEN UND REGISTRIERUNG
- Artikel 76
- Depositär von Verträgen
- Artikel 77
- Aufgaben des Depositärs
- Artikel 78
- Notifikationen und Mitteilungen
- Artikel 79
- Berichtigung von Fehlern im Text oder in den beglaubigten Abschriften von Verträgen
- Artikel 80
- Registrierung und Veröffentlichung von Verträgen
- TEIL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 81
- Unterzeichnung
- Artikel 82
- Ratifikation
- Artikel 83
- Beitritt
- Artikel 84
- Inkrafttreten
- Artikel 85
- Authentische Texte