WaffG
Waffengesetz 1996 – WaffG
- Waffengesetz 1996 – WaffG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
- § 1. Waffen
- § 2. Schusswaffen
- § 3. Faustfeuerwaffen
- § 3a. Salutwaffen
- § 3b. Schreckschusswaffen
- § 4. Munition
- § 5. Kriegsmaterial
- § 6. Erwerb und Besitz
- § 7. Führen
- § 8. Verlässlichkeit
- § 9. EWR-Bürger, Schweiz und Liechtenstein
- 2. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 10. Ermessen
- § 11. Jugendliche
- § 11a. Drittstaatsangehörige
- § 11b. Sportschützen
- § 12. Waffenverbot
- § 13. Vorläufiges Waffenverbot
- § 14. Schießstätten
- § 15. Verwahrung von Schusswaffen
- § 16. Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schusswaffen
- 3. Abschnitt Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
- § 17. Verbotene Waffen
- § 18. Kriegsmaterial
- 4. Abschnitt Schusswaffen der Kategorie B
- § 19. Definition
- § 20. Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B
- § 21. Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B
- § 22. Rechtfertigung und Bedarf
- § 23. Anzahl der erlaubten Waffen
- § 24. Munition für Schusswaffen der Kategorie B
- § 28. Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
- § 29. Ausnahmebestimmungen
- 5. Abschnitt Schusswaffen der Kategorie C
- § 30. Definition
- § 31. Munition für Schusswaffen der Kategorie C
- § 32. Ermächtigung zur Registrierung
- § 33. Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
- § 33a. Register traditioneller Schützenvereinigungen
- § 34. Überlassen, Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie C
- § 35. Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C
- 6. Abschnitt Verkehr mit Schußwaffen innerhalb der Europäischen Union und Einfuhr von Schußwaffen in das Bundesgebiet aus Drittstaaten
- § 36. Europäischer Feuerwaffenpaß
- § 37. Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
- § 38. Mitbringen von Schußwaffen und Munition
- § 39. Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B oder C
- § 40. Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen
- 7. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 41. Prüfung der Verlässlichkeit
- § 41a. Überprüfung der Verlässlichkeit
- § 41b. Sicherstellung von Urkunden und Schusswaffen
- § 41c. Überprüfung, Verlust und Entfremdung von Urkunden
- § 41d. Einziehung von Urkunden
- § 41e. Ersatzdokumente
- § 41f. Wartefrist
- § 41g. Verlust und Diebstahl von Schusswaffen
- § 42. Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
- § 42a. Vernichten von Waffen oder Kriegsmaterial
- § 42b. Deaktivierung von Schusswaffen oder Kriegsmaterial
- § 43. Erbschaft oder Vermächtnis
- § 44. Bestimmung von Schußwaffen
- § 44a. Verdächtige Transaktionen
- § 44b. Gestaltung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen
- § 44c. Gültigkeitsdauer von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen
- 8. Abschnitt Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
- § 45. Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen
- § 46. Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke
- § 47. Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
- 9. Abschnitt Behörden und Verfahren
- § 48. Zuständigkeit
- § 49. Beschwerden
- 10. Abschnitt Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung
- § 50. Gerichtlich strafbare Handlungen
- § 51. Verwaltungsübertretungen
- § 52. Verfall
- § 53. Durchsuchungsermächtigung
- 11. Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Waffenpolizei
- § 54. Allgemeines
- § 55. Zentrale Informationssammlung
- § 55a. Waffenregisterbescheinigung
- § 56. Information über das Verbot Waffen zu überlassen
- § 56a. Übermittlung personenbezogener Daten
- § 56b. Verständigungspflichten
- 12. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 57. Überleitung von Verboten und bestehenden Berechtigungen
- § 58. Übergangsbestimmungen
- § 58a. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 59. Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
- § 60. Verweisungen
- § 61. Vollziehung
- § 62. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Artikel X Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 134/2002 , zu den §§ 41, 47, 50 und 51, BGBl. I Nr. 12/1997 )