Monitoring Gesetzessammlung

RGBl. Nr. 26/1855

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz vom 28. Jänner 1855, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Vorschrift für die Vornahme der gerichtlichen Todtenbeschau erlassen wird. (RGBl. Nr. 26/1855)

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