Monitoring Gesetzessammlung

RGBl. Nr. 44/1900

AT - Österreichisches Bundesrecht
Gesetz vom 1. März 1900, wirksam für das Land Vorarlberg, womit für den Fall der Einführung der Grundbücher in Vorarlberg einige grundbuchsrechtliche Sonderbestimmungen und erleichternde Gebürenvorschriften erlassen und Beschränkungen der Theilung von Gebäuden nach materiellen Antheilen eingeführt werden. (RGBl. Nr. 44/1900)

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